OLG Schleswig, Beschluss v. 21.02.2023 – 2 Wx 50/22

Bei Eintragung einer neu gegründeten GmbH wird insbesondere auf die Einhaltung gläubigerschützender Vorschriften geachtet. So auch bei der Offenlegung des Gründungsaufwands, der Gesamtbetrag sowie die einzelnen Posten sind in der Satzung anzugeben.

Sachverhalt

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